Kontakt

Beratungsstelle
Lebenshilfe St. Wendel
Wendalinusstr. 29
66606 St. Wendel

Ansprechpartner
Katja Biehl
Tel. 06851 9122-161
Ina Riedschy
Tel. 06851 9122-163
Fax 06851 9122-159


Mach Mit!



Wir helfen Ihnen bei persönlichen & rechtlichen Fragen

Was ist die "Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, deren Eltern und Angehörige"?



Die Lebenshilfe St. Wendel ist in den letzten Jahren stark gewachsen und hat ihr Leistungsspektrum sukzessive erweitert. Da ist es selbst für die Mitarbeiter nicht immer einfach, den Überblick zu behalten und für jedes Anliegen den richtigen Ansprechpartner zu finden. Aus diesem Grund hat die Lebenshilfe St. Wendel e.V. im Oktober 2007 die „Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, deren Eltern und Angehörige“ gegründet.

Die Fachkräfte Katja Biehl und Ina Riedschy sind in der Beratungsstelle die kompetenten Ansprechpartnerinnen.

Über Fachkraft der Beratungsstelle wird den Menschen mit Behinderung, deren Eltern, Betreuern und Angehörigen ein Ansprechpartner geboten, der neutral und objektiv agieren kann. Die Beratungsstelle arbeitet abteilungsübergreifend mit den Mitarbeitern der einzelnen Fachabteilungen der Lebenshilfe (z. B. Familienhilfezentrum, Tagesförderstätte, Wohnheim) zusammen. So werden die Wünsche und Bedürfnisse der Ratsuchenden am besten erkannt und die Hilfeangebote können für die Ratsuchenden optimal organisiert und gestaltet werden.

Gemeinsam werden Probleme gelöst, Perspektiven entwickelt und Verbesserungen vorangetrieben. Die ganzheitliche Beratung orientiert sich an der individuellen Lebenssituation und -planung des Menschen mit Behinderung.

Katja Biehl und Ina Riedschy gehen dabei intensiv auf die persönlichen, sozialen und rechtlichen Fragen ein. Sie stellen Kontakte zu den zuständigen Stellen her, begleiten die Ratsuchenden bei Behördengängen, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und stellen Kontakte zwischen betroffenen Familien her.

In einer materiell-rechtlichen Beratung werden Themen, Regelungen und Leistungen des Sozialhilfegesetzes, der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, des Schwerbehindertengesetzes oder des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erörtert.

Im Vordergrund der Arbeit steht immer der Leitgedanke der Lebenshilfe: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“



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